Eine der umstrittensten Zweifelsfragen ist aktuell die Thematik der kfw-Darlehen. Es gibt Urteile, die auch die Kreditbearbeitungsgebühren von Förderdarlehen als unzulässig betrachten. Hier kommt wiederum dem Bundesgerichtshof die Aufgabe zu, eine letztendlich geltende Entscheidung zu treffen. Da hier aber noch kein Ergebnis abzusehen ist, empfiehlt die Berliner Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, Vertrauensanwältin des Vereins Deutsche Sozialhilfe e.V. und Beraterin der Portals www.kreditbearbeitungsgebuehren.de, Kontakt mit der Bank aufzunehmen und einen freiwilligen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu fordern. „Geht die Bank darauf nicht ein sollten Betroffene verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen!“